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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ABGB §1332Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2021/20/0004 B 17. Februar 2021 RS 1 (hier: ohne den Klammerausdruck am Ende)Stammrechtssatz
Die Partei eines Verfahrens muss sich das Verschulden ihres Vertreters zurechnen lassen. Die "Pflichtverletzung", auf die sich das Verschulden des Vertreters bezieht, besteht darin, dass er den - sonst die Partei treffenden - Obliegenheiten zur Vermeidung einer Säumnis nicht nachkommt. Unterlaufen dem Vertreter bei der Unterlassung der Erhebung des Rechtsmittels oder bei der Verständigung des von ihm Vertretenen Sorgfaltswidrigkeiten, so sind diese dem Vertretenen zuzurechnen (vgl. etwa VwGH 27.9.2001, 2001/20/0332, 0333, mwN). Das gilt auch in jenem Fall, in dem ein Kinder- und Jugendhilfeträger mit der gesetzlichen Vertretung eines Minderjährigen betraut wurde (vgl. etwa VwGH 26.7.2001, 2001/20/0377, 0378; in diesem Fall hatte sich der Vertretene das Handeln der vom [damals:] Jugendwohlfahrtsträger mit der Vertretung betrauten Person zurechnen lassen müssen).Die Partei eines Verfahrens muss sich das Verschulden ihres Vertreters zurechnen lassen. Die "Pflichtverletzung", auf die sich das Verschulden des Vertreters bezieht, besteht darin, dass er den - sonst die Partei treffenden - Obliegenheiten zur Vermeidung einer Säumnis nicht nachkommt. Unterlaufen dem Vertreter bei der Unterlassung der Erhebung des Rechtsmittels oder bei der Verständigung des von ihm Vertretenen Sorgfaltswidrigkeiten, so sind diese dem Vertretenen zuzurechnen vergleiche etwa VwGH 27.9.2001, 2001/20/0332, 0333, mwN). Das gilt auch in jenem Fall, in dem ein Kinder- und Jugendhilfeträger mit der gesetzlichen Vertretung eines Minderjährigen betraut wurde vergleiche etwa VwGH 26.7.2001, 2001/20/0377, 0378; in diesem Fall hatte sich der Vertretene das Handeln der vom [damals:] Jugendwohlfahrtsträger mit der Vertretung betrauten Person zurechnen lassen müssen).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025200040.L02Im RIS seit
22.04.2025Zuletzt aktualisiert am
23.04.2025