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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag SteiermarkBeachte
Rechtssatz
§ 95 Abs. 1 Stmk. BauG vermittelt mangels Aufzählung im Katalog des § 26 Abs. 1 Stmk. BauG kein ("unmittelbar durchsetzbares") Nachbarrecht; diese Bestimmung ist allerdings im Zusammenhalt mit § 13 Abs. 12 Stmk. BauG, nach welchem den Nachbarn im Ergebnis ein gewisser Immissionsschutz zukommt, der unabhängig von der Flächenwidmung gegeben ist, zu sehen (vgl. dazu VwGH 8.9.2014, 2013/06/0054, mwN).Paragraph 95, Absatz eins, Stmk. BauG vermittelt mangels Aufzählung im Katalog des Paragraph 26, Absatz eins, Stmk. BauG kein ("unmittelbar durchsetzbares") Nachbarrecht; diese Bestimmung ist allerdings im Zusammenhalt mit Paragraph 13, Absatz 12, Stmk. BauG, nach welchem den Nachbarn im Ergebnis ein gewisser Immissionsschutz zukommt, der unabhängig von der Flächenwidmung gegeben ist, zu sehen vergleiche dazu VwGH 8.9.2014, 2013/06/0054, mwN).
Schlagworte
Baurecht Nachbar Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Schutz vor Immissionen BauRallg5/1/6European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025060035.L01Im RIS seit
10.04.2025Zuletzt aktualisiert am
10.04.2025