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L8000 RaumordnungNorm
B-VG Art144 Abs1 / AnlassfallLeitsatz
Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses im AnlassfallRechtssatz
Aus Anlass der Beschwerde leitete der VfGH gemäß Art139 Abs1 Z2 B?VG von Amts wegen ein Verfahren zur Prüfung der Gesetzmäßigkeit der Änderung des Flächenwidmungsplanes "Nr 6" der Gemeinde Wängle ein. Mit E v 27.02.2025, V87/2024, hob er die Änderung des Flächenwidmungsplanes "Nr 6" der Gemeinde Wängle, beschlossen vom Gemeinderat der Gemeinde Wängle am 08.04.2019, als gesetzwidrig auf. Es ist nach Lage des Falles offenkundig, dass die Anwendung der gesetzwidrigen Verordnung durch das LVwG Tirol für die Rechtsstellung der Beschwerdeführer nachteilig war.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Anlassfall, Flächenwidmungsplan, RaumordnungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2025:E926.2023Zuletzt aktualisiert am
02.04.2025