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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
B-VG Art144 Abs1 / AnlassfallLeitsatz
Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses im AnlassfallRechtssatz
Anlassfallwirkung der Aufhebung des zweiten Satzes und der Wortfolge "mit den nötigen Nachweisen " in §145 Abs1 ABGB idF BGBl I 35/2015 mit E v 30.06.2022, G230/2021. Es ist nach Lage des Falles offenkundig, dass die Anwendung der verfassungswidrigen Gesetzesbestimmungen für die Rechtsstellung der Beschwerdeführerin nachteilig war.Anlassfallwirkung der Aufhebung des zweiten Satzes und der Wortfolge "mit den nötigen Nachweisen " in §145 Abs1 ABGB in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, 35 aus 2015, mit E v 30.06.2022, G230/2021. Es ist nach Lage des Falles offenkundig, dass die Anwendung der verfassungswidrigen Gesetzesbestimmungen für die Rechtsstellung der Beschwerdeführerin nachteilig war.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Anlassfall, Fortpflanzungsmedizin, HomosexualitätEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2022:E4420.2020Zuletzt aktualisiert am
31.03.2025