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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1994 §74Rechtssatz
Hinsichtlich der Frage des gewerberechtskonformen Betriebes der Betriebsanlage kommt es auf die Eigentumsverhältnisse des Grundstücks, auf dem sich der Anlagenteil befindet, nicht an (vgl. VwGH 25.2.1992, 92/04/0031).Hinsichtlich der Frage des gewerberechtskonformen Betriebes der Betriebsanlage kommt es auf die Eigentumsverhältnisse des Grundstücks, auf dem sich der Anlagenteil befindet, nicht an vergleiche VwGH 25.2.1992, 92/04/0031).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025040011.L02Im RIS seit
25.03.2025Zuletzt aktualisiert am
31.03.2025