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10/07 Verfassungs- und VerwaltungsgerichtsbarkeitNorm
B-VG Art144Leitsatz
Beschluss auf Feststellung eines MassenverfahrensRechtssatz
Feststellung, dass beim VfGH eine erhebliche Anzahl von Verfahren über Beschwerden iSd §86a Abs1 VfGG anhängig ist, in denen gleichartige Rechtsfragen zu lösen sind: Es geht um die Frage, ob gegen die Beitragspflicht nach dem ORF-Beitrags-Gesetz 2024, BGBl I 112/2023, und dem §31 ORF-Gesetz idF BGBl I 112/2023, verfassungsrechtliche Bedenken bestehen. Die Regelungen sind vom VfGH zur Beantwortung der Frage anzuwenden; die Behandlung erfolgt in dem zu E4624/2024 protokollierten Verfahren.Feststellung, dass beim VfGH eine erhebliche Anzahl von Verfahren über Beschwerden iSd §86a Abs1 VfGG anhängig ist, in denen gleichartige Rechtsfragen zu lösen sind: Es geht um die Frage, ob gegen die Beitragspflicht nach dem ORF-Beitrags-Gesetz 2024, Bundesgesetzblatt Teil eins, 112 aus 2023,, und dem §31 ORF-Gesetz in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, 112 aus 2023,, verfassungsrechtliche Bedenken bestehen. Die Regelungen sind vom VfGH zur Beantwortung der Frage anzuwenden; die Behandlung erfolgt in dem zu E4624/2024 protokollierten Verfahren.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Massenverfahren, Beschwerdeverfahren (Rundfunk), Rundfunkgebühren, Rundfunk, KundmachungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2025:E4624.2024Zuletzt aktualisiert am
25.03.2025