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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art133 Abs4Rechtssatz
In Fällen, in denen eine Zusatztafel eine "mehrfache Deutung" zulässt, kann sich der Lenker eines Fahrzeuges auf die Unkenntnis der Vorschrift berufen und ihm kein Verschulden an der in Rede stehenden Verwaltungsübertretung angelastet werden (VwGH 14.6.2005, 2005/02/0047; VwGH 17.2.1966, 1768/65, VwSlg. 6864A). Ob eine "mehrfache Deutung" vorliegt, hängt jeweils von den besonderen Umständen des Einzelfalls ab (VwGH 18.3.2022, Ra 2020/02/0137; VwGH 27.1.1966, 0729/65; VwGH 23.5.1966, 0234/66).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025020028.L02Im RIS seit
25.03.2025Zuletzt aktualisiert am
25.03.2025