Index
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §8Beachte
Rechtssatz
Die Beurteilung der Dienstbehörde, ob Dienstfähigkeit vorliegt, ist für das VwG nicht bindend, sondern unterliegt im Beschwerdeverfahren, in dem der Dienstbehörde Parteistellung zukommt, einer nachprüfenden Kontrolle durch das VwG.
Schlagworte
Dienstrecht Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger ZustellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2022120061.L04Im RIS seit
17.03.2025Zuletzt aktualisiert am
17.03.2025