RS Vfgh 2024/11/26 E2156/2024

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Veröffentlicht am 26.11.2024
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Index

41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, Asylrecht

Norm

BVG-Rassendiskriminierung ArtI Abs1
AsylG 2005 §3, §8, §10, §57
FremdenpolizeiG 2005 §46, §52, §55
VfGG §7 Abs2
  1. VfGG § 7 heute
  2. VfGG § 7 gültig ab 22.03.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 16/2020
  3. VfGG § 7 gültig von 01.01.2015 bis 21.03.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 101/2014
  4. VfGG § 7 gültig von 01.01.2015 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 92/2014
  5. VfGG § 7 gültig von 01.03.2013 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013
  6. VfGG § 7 gültig von 01.07.2008 bis 28.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 4/2008
  7. VfGG § 7 gültig von 01.01.2004 bis 30.06.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2003
  8. VfGG § 7 gültig von 01.10.2002 bis 31.12.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 123/2002
  9. VfGG § 7 gültig von 01.01.1991 bis 30.09.2002 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 329/1990
  10. VfGG § 7 gültig von 01.07.1976 bis 31.12.1990 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 311/1976

Leitsatz

Verletzung im Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander durch Abweisung eines Antrags auf internationalen Schutz betreffend einen Staatsangehörigen der Russischen Föderation; mangelhafte Feststellungen, Beweiswürdigung und Begründung; mangelhafte Auseinandersetzung mit dem Familienleben des Beschwerdeführers und dem Kindeswohl seiner minderjährigen Tochter

Rechtssatz

Das angefochtene Erkenntnis enthält sowohl in seinen Feststellungen, seiner Beweiswürdigung und seinen rechtlichen Beurteilungen Ausführungen, die nicht vollständig sind. Eine Bezugnahme auf die getroffenen Feststellungen und eine zutreffende rechtliche Würdigung des festgestellten Sachverhaltes findet nach verfassungsgesetzlichen Maßstäben nur unzureichend statt. Das BVwG unterlässt es an entscheidenden Stellen, wesentliche Verweise auf das Verhandlungsprotokoll anzuführen und sich mit den vorgebrachten Fluchtgründen, der individuellen Bedrohungssituation durch staatliche Stellen, der Gefahr einer Zwangsrekrutierung in Tschetschenien, den Lebensumständen und der Integration des Beschwerdeführers in Österreich, seinem Familienleben und dessen Weiterführung sowie mit dem Kindeswohl im Hinblick auf die in Österreich legal lebende minderjährige Tochter des Beschwerdeführers auseinanderzusetzen. In der Entscheidung des BVwG finden sich mehrfach Absätze und einzelne Sätze, die nicht vollständig ausformuliert sind.

Entscheidungstexte

  • E2156/2024
    Entscheidungstext VfGH Erkenntnis 26.11.2024 E2156/2024

Schlagworte

Asylrecht, Entscheidungsbegründung, Ermittlungsverfahren, Rechtsstaatsprinzip, Privat- und Familienleben

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2024:E2156.2024

Zuletzt aktualisiert am

13.03.2025
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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