Index
66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
B-VG Art140 Abs1 Z1 litd, Art140 Abs1bLeitsatz
Ablehnung eines Parteiantrags auf Aufhebung einer Wortfolge des ASVG betreffend das Entstehen des Anspruchs auf HinterbliebenenpensionRechtssatz
Der Antrag behauptet die Verfassungswidrigkeit einer Wortfolge in §86 Abs3 Z1 ASVG sowie in eventu §26 Abs1 ASVG zur Gänze wegen Verstoßes gegen den Gleichheitsgrundsatz: Vor dem Hintergrund der stRsp des VfGH lässt das Vorbringen des Antrages die behaupteten Verfassungswidrigkeiten als so wenig wahrscheinlich erkennen, dass er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (vgl VfSlg 18.885/2009 zum weiten rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers bei der Beurteilung sozialer Bedarfslagen und bei der Ausgestaltung der an diese Bedarfslagen anknüpfenden sozialen Maßnahmen).Der Antrag behauptet die Verfassungswidrigkeit einer Wortfolge in §86 Abs3 Z1 ASVG sowie in eventu §26 Abs1 ASVG zur Gänze wegen Verstoßes gegen den Gleichheitsgrundsatz: Vor dem Hintergrund der stRsp des VfGH lässt das Vorbringen des Antrages die behaupteten Verfassungswidrigkeiten als so wenig wahrscheinlich erkennen, dass er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat vergleiche VfSlg 18.885/2009 zum weiten rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers bei der Beurteilung sozialer Bedarfslagen und bei der Ausgestaltung der an diese Bedarfslagen anknüpfenden sozialen Maßnahmen).
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Ablehnung, Pensionsversicherung, Sozialversicherung, Rechtspolitik, Eventualantrag, VfGH / ParteiantragEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2025:G203.2024Zuletzt aktualisiert am
10.03.2025