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65/02 Besonderes PensionsrechtNorm
B-VG Art140 Abs1 Z1 litc, Art140 Abs1bLeitsatz
Ablehnung eines Individualantrags auf Aufhebung einer Bestimmung des Bundesbahn-PensionsG betreffend den Versorgungsbezug des überlebenden EhegattenRechtssatz
Vor dem Hintergrund der stRsp des VfGH (zum rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers im Dienst-, Besoldungs- und Pensionsrecht, zur Frage der Zulässigkeit einer unterschiedlichen Behandlung von Ehe und Lebensgemeinschaft in einzelnen Rechtsbereichen sowie zur sachlichen Rechtfertigung von abweichenden Regelungen in einem System betreffend ein Unternehmen, das aus einer Ausgliederung hervorgegangen ist) lässt das Vorbringen des Antrages die behaupteten Verfassungswidrigkeiten des §13 Abs3 BB-PG, BGBl I 86/2001, als so wenig wahrscheinlich erkennen, dass er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat.Vor dem Hintergrund der stRsp des VfGH (zum rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers im Dienst-, Besoldungs- und Pensionsrecht, zur Frage der Zulässigkeit einer unterschiedlichen Behandlung von Ehe und Lebensgemeinschaft in einzelnen Rechtsbereichen sowie zur sachlichen Rechtfertigung von abweichenden Regelungen in einem System betreffend ein Unternehmen, das aus einer Ausgliederung hervorgegangen ist) lässt das Vorbringen des Antrages die behaupteten Verfassungswidrigkeiten des §13 Abs3 BB-PG, Bundesgesetzblatt Teil eins, 86 aus 2001,, als so wenig wahrscheinlich erkennen, dass er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Bundesbahnbedienstete, Pensionsrecht, VfGH / Individualantrag, Rechtspolitik, Eherecht, Lebensgemeinschaft, AusgliederungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2025:G10.2025Zuletzt aktualisiert am
10.03.2025