RS Vwgh 2025/1/30 Ra 2024/03/0132

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Veröffentlicht am 30.01.2025
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40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Das Fehlen eines Zustellnachweises iSd § 22 ZustG führt nicht zur Unwirksamkeit der Zustellung. Die Zustellung kann auch auf andere Weise bewiesen und festgestellt werden (vgl. VwGH 25.4.2022, 2002/07/0009, und VwGH 22.2.1996, 93/15/0195, mwN).Das Fehlen eines Zustellnachweises iSd Paragraph 22, ZustG führt nicht zur Unwirksamkeit der Zustellung. Die Zustellung kann auch auf andere Weise bewiesen und festgestellt werden vergleiche VwGH 25.4.2022, 2002/07/0009, und VwGH 22.2.1996, 93/15/0195, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024030132.L01

Im RIS seit

10.03.2025

Zuletzt aktualisiert am

10.03.2025
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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