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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ZustG §13 Abs1Rechtssatz
Das Fehlen eines Zustellnachweises iSd § 22 ZustG führt nicht zur Unwirksamkeit der Zustellung. Die Zustellung kann auch auf andere Weise bewiesen und festgestellt werden (vgl. VwGH 25.4.2022, 2002/07/0009, und VwGH 22.2.1996, 93/15/0195, mwN).Das Fehlen eines Zustellnachweises iSd Paragraph 22, ZustG führt nicht zur Unwirksamkeit der Zustellung. Die Zustellung kann auch auf andere Weise bewiesen und festgestellt werden vergleiche VwGH 25.4.2022, 2002/07/0009, und VwGH 22.2.1996, 93/15/0195, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024030132.L01Im RIS seit
10.03.2025Zuletzt aktualisiert am
10.03.2025