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60/02 ArbeitnehmerschutzNorm
B-VG Art140 Abs1 Z1 litd, Art140 Abs1bLeitsatz
Ablehnung eines Parteiantrags auf Aufhebung einer Bestimmung des KinderbetreuungsgeldG betreffend eine Einschleifregelung für die Berechnung der Höhe des KinderbetreuungsgeldesRechtssatz
Vor dem Hintergrund der stRsp des VfGH (E v 27.11.2018, G75/2018 ua) lässt das Vorbringen des Antrages die behaupteten Verfassungswidrigkeiten des §8a Abs1 KBGG idF BGBl I 116/2009 als so wenig wahrscheinlich erkennen, dass er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat.Vor dem Hintergrund der stRsp des VfGH (E v 27.11.2018, G75/2018 ua) lässt das Vorbringen des Antrages die behaupteten Verfassungswidrigkeiten des §8a Abs1 KBGG in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, 116 aus 2009, als so wenig wahrscheinlich erkennen, dass er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Kinderbetreuungsgeld, VfGH / Parteiantrag, VfGH / Ablehnung, RechtspolitikEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2025:G9.2025Zuletzt aktualisiert am
07.03.2025