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41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, AsylrechtNorm
B-VG Art144 Abs2Leitsatz
Ablehnung der Behandlung der Beschwerde betreffend die Zurückweisung eines Antrags auf internationalen Schutz wegen Zuständigkeit eines anderen Staates; hinreichende Auseinandersetzung mit der Einzelfallzusage Griechenlands betreffend die Unterbringung und Versorgung des Beschwerdeführers sowie seinen Zugang zu einem AsylverfahrenRechtssatz
Die gerügten Rechtsverletzungen wären im vorliegenden Fall nur die Folge einer – allenfalls grob – unrichtigen Anwendung des einfachen Gesetzes. Spezifisch verfassungsrechtliche Überlegungen sind zur Beantwortung der aufgeworfenen Fragen, insbesondere der Frage, ob sich das BVwG hinreichend mit der Einzelfallzusage Griechenlands betreffend die Unterbringung und Versorgung des Beschwerdeführers sowie seinen Zugang zu einem Asylverfahren auseinandergesetzt hat, nicht anzustellen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Ablehnung, Asylrecht, Drittstaatsicherheit, VfGH / VerfahrenshilfeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2025:E4746.2024Zuletzt aktualisiert am
14.03.2025