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41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, AsylrechtNorm
B-VG Art144 Abs2Leitsatz
Ablehnung der Behandlung einer Beschwerde betreffend die Ausstellung eines FremdenpassesRechtssatz
Soweit die Beschwerde verfassungsrechtliche Fragen berührt, als die Rechtswidrigkeit des §88 Abs1 Z1 bis 5 FPG behauptet wird, lässt ihr Vorbringen die behauptete Rechtsverletzung, die Verletzung in einem anderen verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht oder die Verletzung in einem sonstigen Recht wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes als so wenig wahrscheinlich erkennen, dass sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Ablehnung, Fremdenrecht, PasswesenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2025:E2952.2023Zuletzt aktualisiert am
14.03.2025