Norm
ASVG §120 Z1Rechtssatz
Im Falle von als Krankheit zu wertender, behandlungsbedürftiger Genderdysphorie (Genderinkongruenz, Transsexualismus) im Sinne einer von einer Transfrau empfundenen Zugehörigkeit zum weiblichen Geschlecht anstelle des körperlichen männlichen Geschlechts kann die der Transition dienende Laserepilation zur Unterbindung des Bart- bzw Gesichtshaarwachstums eine in die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung fallende Krankenbehandlung darstellen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00021:2022:RWA0000049Im RIS seit
20.02.2025Zuletzt aktualisiert am
21.02.2025