RS Vwgh 2025/1/20 Ra 2024/20/0765

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.01.2025
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2021/20/0310 E 19. Jänner 2022 RS 4

Stammrechtssatz

Die Feststellung des Inhalts ausländischen Rechts ist dem Tatsachenbereich zuzuordnen. Das gilt mithin auch für die Frage, wie dieses Recht im dortigen Land ausgelegt wird oder auszulegen ist und wie es dort angewendet wird.

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Verwaltungsrecht Internationales Rechtsbeziehungen zum Ausland VwRallg12

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024200765.L01

Im RIS seit

11.02.2025

Zuletzt aktualisiert am

17.02.2025
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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