Index
10/07 Verfassungs- und VerwaltungsgerichtsbarkeitNorm
B-VG Art140 Abs1 Z1 litcLeitsatz
Zurückweisung eines selbst verfassten Individualantrags auf Aufhebung von Bestimmungen des BerufsreifeprüfungsG mangels Einbringung durch einen RechtsanwaltRechtssatz
Unzulässigkeit des Antrags auf Aufhebung der §§ 4, 5 und 6 BRPG mangels Einbringung durch einen bevollmächtigten Rechtsanwalt oder Stellung eines Antrags auf Bewilligung der Verfahrenshilfe binnen offener Frist. Keine Behebung des Mangels der formellen Erfordernisse.Unzulässigkeit des Antrags auf Aufhebung der Paragraphen 4,, 5 und 6 BRPG mangels Einbringung durch einen bevollmächtigten Rechtsanwalt oder Stellung eines Antrags auf Bewilligung der Verfahrenshilfe binnen offener Frist. Keine Behebung des Mangels der formellen Erfordernisse.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Berufsreifeprüfung, VfGH / Individualantrag, VfGH / Formerfordernisse, VfGH / AnwaltszwangEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2024:G145.2024Zuletzt aktualisiert am
11.02.2025