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L22003 Landesbedienstete NiederösterreichNorm
AVG §37Rechtssatz
Die Beurteilung, ob sich ein Beamter der ihm zumutbaren medizinischen Krankenbehandlung entzogen hat, ist auf Grundlage von Feststellungen zum Sachverhalt vorzunehmen, denen eine schlüssige Beweiswürdigung zugrunde liegen muss. Bei der Zumutbarkeit der Krankenbehandlung aus medizinischer Sicht handelt es sich dabei im Allgemeinen um eine Frage, deren Beantwortung das Gutachten eines Sachverständigen erfordert.
Schlagworte
Beweismittel Sachverständigenbeweis Medizinischer Sachverständiger Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis Sachverständiger Arzt Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung ArztEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024120092.L02Im RIS seit
04.02.2025Zuletzt aktualisiert am
11.02.2025