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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §20 Abs5Rechtssatz
Soweit das VwG das öffentliche Interesse an einer bundesweiten Verwendung von Blaulicht und Tonfolgehorn verneint, ist darauf hinzuweisen, dass die Bewilligung auch nur für Teile des Bundesgebietes erteilt werden könnte, falls die Erteilungsvoraussetzungen im Einzelfall nur für diese Teile erfüllt sind (VwGH 21.8.2014, Ro 2014/11/0068; 26.1.2017, Ro 2016/11/0021).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023110098.L05Im RIS seit
28.01.2025Zuletzt aktualisiert am
28.01.2025