Index
L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag OberösterreichNorm
ABGB §293Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2012/06/0157 E 24. Jänner 2013 RS 3Stammrechtssatz
Das Fehlen der Belassungsabsicht des Gebäudes muss bereits zu Beginn der Bauführung objektiv in Erscheinung treten. In Belassungsabsicht errichtete Bauwerke werden unabhängig von der Bauweise unselbständige Bestandteile der Liegenschaft.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023050195.L05Im RIS seit
27.01.2025Zuletzt aktualisiert am
27.01.2025