RS Vwgh 2024/12/10 Ra 2023/05/0195

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.12.2024
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Index

L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag Oberösterreich
L81704 Baulärm Umgebungslärm Oberösterreich
L82004 Bauordnung Oberösterreich
L82304 Abwasser Kanalisation Oberösterreich
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2012/06/0157 E 24. Jänner 2013 RS 3

Stammrechtssatz

Das Fehlen der Belassungsabsicht des Gebäudes muss bereits zu Beginn der Bauführung objektiv in Erscheinung treten. In Belassungsabsicht errichtete Bauwerke werden unabhängig von der Bauweise unselbständige Bestandteile der Liegenschaft.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023050195.L05

Im RIS seit

27.01.2025

Zuletzt aktualisiert am

27.01.2025
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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