RS Vwgh 2024/12/23 Ra 2024/03/0132

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.12.2024
beobachten
merken
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten