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L37152 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag KärntenBeachte
Rechtssatz
§ 20 K-BV ist kein subjektiv-öffentliches Recht für Anrainer auf die unschädliche Ableitung von Niederschlagswässern zu entnehmen.Paragraph 20, K-BV ist kein subjektiv-öffentliches Recht für Anrainer auf die unschädliche Ableitung von Niederschlagswässern zu entnehmen.
Schlagworte
Baurecht Nachbar Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Vorschriften, die keine subjektiv-öffentliche Rechte begründen BauRallg5/1/9European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2024060183.L01Im RIS seit
27.12.2024Zuletzt aktualisiert am
27.12.2024