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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AsylG 2005 §57Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2022/17/0013 B 21. März 2022 RS 1Stammrechtssatz
Nichtstattgebung - Nichterteilung eines Aufenthaltstitels gemäß § 57 AsylG 2005 - Ein unverhältnismäßiger Nachteil im genannten Sinn liegt nur dann vor, wenn zumindest die Möglichkeit nachteiliger Einwirkungen durch den Vollzug gegeben ist, wobei die - mit der Umsetzung der bekämpften Entscheidung in die Wirklichkeit verbundenen - Nachteile dem Revisionswerber selbst unmittelbar drohen müssen (vgl. VwGH 12.11.2007, AW 2007/07/0059; 26.5.2014, Ro 2014/07/0049, mwN).Nichtstattgebung - Nichterteilung eines Aufenthaltstitels gemäß Paragraph 57, AsylG 2005 - Ein unverhältnismäßiger Nachteil im genannten Sinn liegt nur dann vor, wenn zumindest die Möglichkeit nachteiliger Einwirkungen durch den Vollzug gegeben ist, wobei die - mit der Umsetzung der bekämpften Entscheidung in die Wirklichkeit verbundenen - Nachteile dem Revisionswerber selbst unmittelbar drohen müssen vergleiche VwGH 12.11.2007, AW 2007/07/0059; 26.5.2014, Ro 2014/07/0049, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2024170137.L01Im RIS seit
17.12.2024Zuletzt aktualisiert am
17.12.2024