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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
TNRSG 1995 §14 Abs1 Z1Rechtssatz
Der VwGH hat im Erkenntnis vom 26. März 2024, Ra 2021/11/0070, ausgeführt, dass das Inverkehrbringen von (mit Tabakerzeugnissen) verwandten Erzeugnissen, die den §§ 4 bis 10e nicht entsprechen, gegen das Verbot des § 2 Abs. 1 Z 1 TNRSG verstößt, wodurch die Z 1 des § 14 Abs. 1 TNRSG verwirklicht wird und nicht dessen Z 5 (vgl. auch VwGH 16.10.2024, Ra 2024/11/0110). Demnach stellen die Verbotsnorm des § 2 Abs. 1 Z 1 TNRSG und die Strafnorm des § 14 Abs. 1 Z 1 TNRSG in jenen Fällen, in denen durch das Inverkehrbringen von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen auch gegen die in § 14 Abs. 1 Z 5 TNRSG aufgezählten Bestimmungen - im gegenständlichen Fall: gegen § 6 (Abs. 3) TNRSG - verstoßen wird, die spezielleren Bestimmungen dar.Der VwGH hat im Erkenntnis vom 26. März 2024, Ra 2021/11/0070, ausgeführt, dass das Inverkehrbringen von (mit Tabakerzeugnissen) verwandten Erzeugnissen, die den Paragraphen 4 bis 10 e nicht entsprechen, gegen das Verbot des Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer eins, TNRSG verstößt, wodurch die Ziffer eins, des Paragraph 14, Absatz eins, TNRSG verwirklicht wird und nicht dessen Ziffer 5, vergleiche auch VwGH 16.10.2024, Ra 2024/11/0110). Demnach stellen die Verbotsnorm des Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer eins, TNRSG und die Strafnorm des Paragraph 14, Absatz eins, Ziffer eins, TNRSG in jenen Fällen, in denen durch das Inverkehrbringen von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen auch gegen die in Paragraph 14, Absatz eins, Ziffer 5, TNRSG aufgezählten Bestimmungen - im gegenständlichen Fall: gegen Paragraph 6, (Absatz 3,) TNRSG - verstoßen wird, die spezielleren Bestimmungen dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RO2024110003.J01Im RIS seit
10.12.2024Zuletzt aktualisiert am
17.12.2024