RS OGH 2023/10/5 3R122/23t

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.10.2023
beobachten
merken

Norm

ZPO §§555 und 556
WG Art 1
  1. WG Art. 1 gültig von 20.06.1990 bis 31.12.1994 aufgehoben durch BGBl. Nr. 550/1994

Rechtssatz

Der Wechselzahlungsauftrag kann nur zu Gunsten eines aus der Wechselurkunde Legitimierten erlassen werden. Somit muss aus dem Wechsel selbst auch die wechselmäßige Berechtigung des Anspruchs des Klägers hervorgehen.

Entscheidungstexte

  • 3 R 122/23t
    Entscheidungstext OLG Wien 05.10.2023 3 R 122/23t

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0009:2023:RW0001121

Im RIS seit

16.12.2024

Zuletzt aktualisiert am

16.12.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten