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41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, AsylrechtNorm
BVG-Rassendiskriminierung ArtI Abs1Leitsatz
Verletzung im Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander betreffend die Nichtzuerkennung des Status einer Asylberechtigten an eine Staatsangehörige von Somalia; mangelhafte Auseinandersetzung mit dem Fluchtvorbringen sowie den Länderberichten zur Situation alleinstehender FrauenRechtssatz
Das BVwG unterlässt im angefochtenen Erkenntnis jegliche Auseinandersetzung mit der vorgebrachten und laut dem zitierten Länderbericht der österreichischen Botschaft zu Somalia vom November 2022 (wonach in Somalia Gewalt gegen Frauen, insbesondere sexuelle Gewalt, weit verbreitet sei; besonders betroffen seien IDPs sowie alleinstehende und alleinerziehende Frauen) risikoerhöhenden Eigenschaft der Beschwerdeführerin als alleinerziehende Mutter. Dass die Beschwerdeführerin einen Sohn im Säuglingsalter hat, wird überhaupt nicht erwähnt, obwohl sie ihren Sohn zur mündlichen Verhandlung mitgebracht haben dürfte und darauf von der erkennenden Richterin auch angesprochen wurde.
Darüber hinaus hält das BVwG fest, dass die Beschwerdeführerin "[k]raft der Unglaubhaftigkeit ihres Vorbringens" nicht der sozialen Gruppe der alleinstehenden Frauen angehöre, ohne Feststellungen zu etwaigen Familienangehörigen in Somalia zu treffen. Eine nachvollziehbare und nachprüfbare Beurteilung der Frage, ob die Beschwerdeführerin in Somalia als "alleinstehend" gälte und hinreichenden Schutz etwa vor geschlechtsspezifischer Gewalt fände, ist auf dieser Grundlage nicht möglich.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Asylrecht / Vulnerabilität, Ermittlungsverfahren, Entscheidungsbegründung, KinderEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2024:E2516.2024Zuletzt aktualisiert am
06.12.2024