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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §30 Abs2Rechtssatz
Nichtstattgebung - wasserrechtliche Bewilligung - Im Falle der Abweisung eines Ansuchens kommt die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung schon begrifflich nicht in Betracht. Kann der Antragsteller die von ihm angestrebte Rechtsstellung auch bei Aufhebung des angefochtenen Bescheides (des angefochtenen Erkenntnisses) durch den Verwaltungsgerichtshof im Beschwerdeverfahren (Revisionsverfahren) nicht erlangen, ist der Bescheid (das Erkenntnis) einem Vollzug im Sinne des § 30 Abs. 2 VwGG nicht zugänglich (vgl. VwGH 20.4.2009, AW 2009/07/0013, mwN; vgl. dazu ferner VwGH 30.10.2012, AW 2012/07/0054; 25.7.2017, Ro 2017/06/0022; 30.1.2023, Ra 2023/10/0012, jeweils mwN).Nichtstattgebung - wasserrechtliche Bewilligung - Im Falle der Abweisung eines Ansuchens kommt die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung schon begrifflich nicht in Betracht. Kann der Antragsteller die von ihm angestrebte Rechtsstellung auch bei Aufhebung des angefochtenen Bescheides (des angefochtenen Erkenntnisses) durch den Verwaltungsgerichtshof im Beschwerdeverfahren (Revisionsverfahren) nicht erlangen, ist der Bescheid (das Erkenntnis) einem Vollzug im Sinne des Paragraph 30, Absatz 2, VwGG nicht zugänglich vergleiche VwGH 20.4.2009, AW 2009/07/0013, mwN; vergleiche dazu ferner VwGH 30.10.2012, AW 2012/07/0054; 25.7.2017, Ro 2017/06/0022; 30.1.2023, Ra 2023/10/0012, jeweils mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2024070181.L01Im RIS seit
24.10.2024Zuletzt aktualisiert am
24.10.2024