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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
NAG 2005 §21 Abs6Rechtssatz
Nichtstattgebung - Aufenthaltstitel - Wie in § 21 Abs. 6 NAG ausdrücklich festgehalten ist, steht ein Erstantrag (ohne Zulassung der Inlandsantragstellung) der Erlassung und Durchführung von Maßnahmen nach dem FPG nicht entgegen und kann daher in Verfahren nach jenem Gesetz keine aufschiebende Wirkung entfalten. Folglich würde auch eine Stattgebung des gegenständlichen Antrags nicht dazu führen, dass eine Abschiebung unzulässig wäre (vgl. VwGH 6.4.2017, Ra 2017/22/0037, mit Verweis auf VwGH 5.8.2015, Ro 2015/22/0026).Nichtstattgebung - Aufenthaltstitel - Wie in Paragraph 21, Absatz 6, NAG ausdrücklich festgehalten ist, steht ein Erstantrag (ohne Zulassung der Inlandsantragstellung) der Erlassung und Durchführung von Maßnahmen nach dem FPG nicht entgegen und kann daher in Verfahren nach jenem Gesetz keine aufschiebende Wirkung entfalten. Folglich würde auch eine Stattgebung des gegenständlichen Antrags nicht dazu führen, dass eine Abschiebung unzulässig wäre vergleiche VwGH 6.4.2017, Ra 2017/22/0037, mit Verweis auf VwGH 5.8.2015, Ro 2015/22/0026).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2024220106.L02Im RIS seit
24.10.2024Zuletzt aktualisiert am
24.10.2024