RS Vwgh 2024/9/20 Ra 2024/22/0106

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.09.2024
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

NAG 2005 §41a Abs9
NAG 2005 §43 Abs3
VwGG §30 Abs2
  1. VwGG § 30 heute
  2. VwGG § 30 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013
  3. VwGG § 30 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2013
  4. VwGG § 30 gültig von 01.03.2013 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013
  5. VwGG § 30 gültig von 01.08.2004 bis 28.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 89/2004
  6. VwGG § 30 gültig von 05.01.1985 bis 31.07.2004

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2016/22/0011 B 25. Juli 2017 RS 1

Stammrechtssatz

Nichtstattgebung - Aufenthaltstitel - Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde die Beschwerde des Revisionswerbers gegen den Bescheid des Landeshauptmanns von Wien betreffend die Abweisung seines Erstantrags auf Erteilung eines Aufenthaltstitels "Niederlassungsbewilligung" gemäß § 43 Abs. 3 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG), in der Fassung vor BGBl. I Nr. 87/2012 - unter gleichzeitigem Ausspruch der Zurückweisung der Antragsänderung auf Erteilung eines Aufenthaltstitels "Rot-Weiß-Rot - Karte plus" gemäß § 41a Abs. 9 NAG, in der Fassung vor BGBl. I Nr. 87/2012, als unbegründet abgewiesen. Eine solche Entscheidung bewirkt - nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (vgl. etwa den Beschluss vom 6. April 2017, Ra 2017/22/0037) - keine Änderung der Rechtsposition des Revisionswerbers und ist einem Vollzug im Sinn des § 30 Abs. 2 VwGG nicht zugänglich.Nichtstattgebung - Aufenthaltstitel - Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde die Beschwerde des Revisionswerbers gegen den Bescheid des Landeshauptmanns von Wien betreffend die Abweisung seines Erstantrags auf Erteilung eines Aufenthaltstitels "Niederlassungsbewilligung" gemäß Paragraph 43, Absatz 3, Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG), in der Fassung vor Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 87 aus 2012, - unter gleichzeitigem Ausspruch der Zurückweisung der Antragsänderung auf Erteilung eines Aufenthaltstitels "Rot-Weiß-Rot - Karte plus" gemäß Paragraph 41 a, Absatz 9, NAG, in der Fassung vor Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 87 aus 2012,, als unbegründet abgewiesen. Eine solche Entscheidung bewirkt - nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs vergleiche etwa den Beschluss vom 6. April 2017, Ra 2017/22/0037) - keine Änderung der Rechtsposition des Revisionswerbers und ist einem Vollzug im Sinn des Paragraph 30, Absatz 2, VwGG nicht zugänglich.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2024:RA2024220106.L01

Im RIS seit

24.10.2024

Zuletzt aktualisiert am

24.10.2024
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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