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41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, AsylrechtNorm
BVG-Rassendiskriminierung ArtI Abs1Leitsatz
Verletzung im Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander betreffend die Nichtzuerkennung des Asylstatus an eine syrische Staatsangehörige; nicht nachvollziehbare Begründung sowie mangelhafte Auseinandersetzung mit LänderberichtenRechtssatz
Das BVwG geht davon aus, dass der kurdischen Beschwerdeführerin nicht mit maßgeblicher Wahrscheinlichkeit asylrelevante Verfolgung drohe. Diese Erwägungen finden in der Begründung des angefochtenen Erkenntnisses keine Grundlage: So ist nach der Aktenlage weder hervorgekommen, dass die Beschwerdeführerin vorhabe, ohne ihr Kind nach Syrien zurückzukehren, noch, dass sie ihre uneheliche Beziehung zum Kindesvater oder die mittlerweile erfolgte Geburt ihres Kindes vor ihrer (erweiterten) Familie geheim halten werde. Ausgehend davon entbehrt die angefochtene Entscheidung in einem tragenden Punkt einer nachvollziehbaren Begründung.
Das BVwG befasst sich somit nicht mit der Lage der alleinstehenden Beschwerdeführerin im Fall ihrer Rückkehr nach Syrien gemeinsam mit ihrem minderjährigen Kind und vernachlässigt die in diesem Zusammenhang von ihr in den Raum gestellte Bedrohung durch ihre Onkel. Eine nähere Auseinandersetzung mit diesem Vorbringen wäre aber geboten gewesen, da den zugrunde gelegten Länderfeststellungen unter anderem zu entnehmen ist, dass geschlechtsspezifische Gewalt (sexuelle Gewalt, häusliche und familiäre Gewalt, Kinderehen und Ehrenmorde) aus allen Teilen Syriens gemeldet würden, auch aus den von SDF kontrollierten Regionen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Asylrecht, Ermittlungsverfahren, Entscheidungsbegründung, KinderEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2024:E474.2024Zuletzt aktualisiert am
23.09.2024