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41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, AsylrechtNorm
BVG-Rassendiskriminierung ArtI Abs1Leitsatz
Verletzung im Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander durch Abweisung eines Antrags auf internationalen Schutz betreffend eine staatenlose palästinensische Geflohene aus dem Libanon bzw Syrien; mangelnde Auseinandersetzung mit dem Parteivorbringen und mit aktuellen Länderinformationen, insbesondere zur UNRWARechtssatz
Mit der Annahme einer Einreisemöglichkeit für die Beschwerdeführerin in den Libanon ignoriert das BVwG die von ihm selbst, auf der Grundlage des Länderinformationsblattes der Staatendokumentation des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl zum Libanon vom Oktober 2021, getroffenen Feststellungen zur Rückkehr in den Libanon (bzw zu den veränderten Einreisemöglichkeiten in den Libanon seit dem Jahr 2018) sowie das (nicht herangezogene) aktuelle Länderinformationsblatt der Staatendokumentation des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl zum Libanon vom März 2023. Schon vor diesem Hintergrund ergibt sich nicht nachvollziehbar, dass die Beschwerdeführerin den Schutz des UNRWA freiwillig aufgegeben hat und diesen Schutz auch im Falle der Rückkehr wieder in Anspruch nehmen kann.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Asylrecht, Entscheidungsbegründung, Ermittlungsverfahren, RückkehrentscheidungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2024:E2282.2023Zuletzt aktualisiert am
18.09.2024