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41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, AsylrechtNorm
BVG-Rassendiskriminierung ArtI Abs1Leitsatz
Verletzung im Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander betreffend die Nichtzuerkennung des Asylstatus an eine minderjährige afghanische Staatsangehörige; keine Auseinandersetzung mit dem Fluchtvorbringen und den Länderberichten betreffend die Situation von minderjährigen Mädchen sowie die Zugehörigkeit zur Volksgruppe der HazaraRechtssatz
Das BVwG begründet die angefochtene Entscheidung lediglich damit, dass der Beschwerdeführerin allein auf Grund ihres Geschlechtes und ihrer Zugehörigkeit zur Volksgruppe der Hazara, ohne Hinzutreten weiterer wesentlicher individueller Umstände, in Afghanistan keine asylrelevante Verfolgung drohe. Damit verkennt das BVwG aber, dass die Beschwerdeführerin gerade solche individuellen Umstände darlegte, indem sie angab, dass ihr in Afghanistan nicht nur wegen ihrer Volksgruppenzugehörigkeit Verfolgung drohe, sondern auch als minderjähriges Mädchen, was sie in ihrer Beschwerde unter Hinweis auf entsprechende Länderberichte und Einschätzungen von UNHCR und EUAA zu belegen versuchte.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Asylrecht / Vulnerabilität, Kinder, Entscheidungsbegründung, ErmittlungsverfahrenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2024:E686.2024Zuletzt aktualisiert am
17.09.2024