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10/07 Verfassungs- und VerwaltungsgerichtsbarkeitNorm
B-VG Art144Leitsatz
Einstellung des Beschwerdeverfahrens und Zuspruch der Kosten auf Grund materieller Klaglosstellung durch die – nach Beschwerdeeinbringung ergangene – Ausstellung eines FremdenpassesRechtssatz
Wenngleich das angefochtene Erkenntnis des BVwG, mit dem der Antrag des Beschwerdeführers auf Ausstellung eines Fremdenpasses abgewiesen wurde, nicht mit einem formellen Akt aus dem Rechtsbestand beseitigt wurde, ist der Beschwerdeführer nach der Ausstellung des beantragten Fremdenpasses durch die Abweisung seines Antrages nicht mehr beschwert. Infolge der dadurch bewirkten (materiellen) Klaglosstellung war die Beschwerde gemäß §86 VfGG als gegenstandslos zu erklären und das Verfahren einzustellen.
Dem Beschwerdeführer gebührt daher Kostenersatz, weil er durch Ausstellung des begehrten Fremdenpasses durch das BFA, dem als belangte Behörde Parteistellung im verfassungsgerichtlichen Verfahren zukommt, materiell klaglos gestellt wurde und der Erfolg seiner Beschwerde offen zu Tage liegt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Einstellung, VfGH / Gegenstandslosigkeit, Beschwer, VfGH / Klaglosstellung, VfGH / KostenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2024:E3464.2023Zuletzt aktualisiert am
17.09.2024