RS Vwgh 2024/8/19 Ra 2023/11/0066

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Veröffentlicht am 19.08.2024
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40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 91/11/0014 E 18. Juni 1991 RS 2

Stammrechtssatz

Gem § 57 Abs 3 AVG ist entscheidend, ob die Behörde eindeutig Gem Paragraph 57, Absatz 3, AVG ist entscheidend, ob die Behörde eindeutig

zu erkennen gibt, daß sie sich nach Erhebung der Vorstellung

durch die Anordnung von Ermittlungen mit der den Gegenstand des

Mandatsbescheides bildenden Angelegenheit befaßt. Eine

bestimmte Art von Ermittlungen oder eine bestimmte Form ist für

die Einleitung des Ermittlungsverfahrens nicht vorgeschrieben

(Hinweis E 4.12.1987, 87/11/0115).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023110066.L02

Im RIS seit

17.09.2024

Zuletzt aktualisiert am

26.09.2024
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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