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40/01 VerwaltungsverfahrenHinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 91/11/0014 E 18. Juni 1991 RS 2Stammrechtssatz
Gem § 57 Abs 3 AVG ist entscheidend, ob die Behörde eindeutig Gem Paragraph 57, Absatz 3, AVG ist entscheidend, ob die Behörde eindeutig
zu erkennen gibt, daß sie sich nach Erhebung der Vorstellung
durch die Anordnung von Ermittlungen mit der den Gegenstand des
Mandatsbescheides bildenden Angelegenheit befaßt. Eine
bestimmte Art von Ermittlungen oder eine bestimmte Form ist für
die Einleitung des Ermittlungsverfahrens nicht vorgeschrieben
(Hinweis E 4.12.1987, 87/11/0115).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023110066.L02Im RIS seit
17.09.2024Zuletzt aktualisiert am
26.09.2024