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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §30 Abs2Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie AW 93/10/0049 B 21. Jänner 1994 RS 1 (hier: Clearing nach Art. 36 MiFID)Stammrechtssatz
Stattgebung - Rodungsbewilligung - Der Zuerkennung der
aufschiebenden Wirkung steht nicht der Umstand entgegen, daß es
sich bei dem angefochtenen Bescheid um einen Bescheid handelt,
mit dem dem Bf die Parteistellung in einem Rodungsverfahren
abgesprochen wurde. Auch solche Bescheide sind einer
aufschiebenden Wirkung zugänglich (Hinweis Puck, Die
aufschiebende Wirkung bei Beschwerden vor den Gerichtshöfen des
öffentlichen Rechts, ZfV 5/1982, S 464).
Schlagworte
Entscheidung über den Anspruch VerfahrensrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2024020158.L01Im RIS seit
29.08.2024Zuletzt aktualisiert am
29.08.2024