TE Bvwg Erkenntnis 2023/3/3 W129 2265282-1

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 03.03.2023
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Entscheidungsdatum

03.03.2023

Norm

SchPflG 1985 §9
VwGVG §29 Abs5

Spruch



W129 2265282-1/9E

GEKÜRZTE AUSFERTIGUNG DES AM 09.02.2023 MÜNDLICH VERKÜNDETEN ERKENNTNISSES

IM NAMEN DER REPUBLIK!

Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter DDr. Markus GERHOLD über die Beschwerde von XXXX , als Erziehungsberechtigter für den mj. XXXX gegen den Bescheid der Bildungsdirektion für Steiermark vom 19.12.2022, Zl. XXXX /34-2022, erkannt:Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter DDr. Markus GERHOLD über die Beschwerde von römisch 40 , als Erziehungsberechtigter für den mj. römisch 40 gegen den Bescheid der Bildungsdirektion für Steiermark vom 19.12.2022, Zl. römisch 40 /34-2022, erkannt:

I.)      Der Beschwerde wird stattgegeben.römisch eins.)      Der Beschwerde wird stattgegeben.

II.)    Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.römisch II.)    Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig.

Text


Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 nicht beantragt wurde, zu enthalten.Gemäß Paragraph 29, Absatz 5, Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 33 aus 2013, idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Absatz 2 a, eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Absatz 4, von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Absatz 4, nicht beantragt wurde, zu enthalten.

Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 09.02.2023 verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG, da ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG durch die hiezu Berechtigten innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt wurde und zudem die Beschwerdeführer auf eine Beschwerde beim VfGH bzw auf eine Revision an den VwGH verzichtet haben.Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 09.02.2023 verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß Paragraph 29, Absatz 5, VwGVG, da ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Paragraph 29, Absatz 4, VwGVG durch die hiezu Berechtigten innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt wurde und zudem die Beschwerdeführer auf eine Beschwerde beim VfGH bzw auf eine Revision an den VwGH verzichtet haben.

Schlagworte

Fernbleiben vom Unterricht gekürzte Ausfertigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:BVWG:2023:W129.2265282.1.00

Im RIS seit

22.08.2024

Zuletzt aktualisiert am

22.08.2024
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
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