Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
13.06.2024Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
WasserversorgungsG Vlbg 1999 §6 Abs2 litaRechtssatz
Auf die Einforderung der Kosten für die Herstellung des Anschlusses an die Gemeindeversorgungsanlage ist nicht die BAO, sondern das AVG anzuwenden.
Schlagworte
Kosten Herstellung Wasserleitung keine AbgabenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGVO:2024:LVwG.472.1.2023.R12Zuletzt aktualisiert am
30.07.2024