Entscheidungsdatum
02.07.2024Norm
AlVG §10Spruch
W266 2280995-1/9E
GEKÜRZTE AUSFERTIGUNG DES AM 20.06.2024 MÜNDLICH VERKÜNDETEN ERKENNTNISSES
IM NAMEN DER REPUBLIK!
Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. Stephan WAGNER als Vorsitzenden und die fachkundigen Laienrichter Andreas KARWAS und Mag. Wolfgang SCHIELER als Beisitzer über die Beschwerde der XXXX , geboren am XXXX , gegen den Bescheid des Arbeitsmarktservice XXXX vom 31.07.2023 in der Fassung der Beschwerdevorentscheidung vom 23.10.2023, GZ: XXXX , betreffend Verlust des Anspruches auf Arbeitslosengeld für die Zeit vom 04.07.2023 bis zum 14.08.2023, zu Recht erkannt:Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. Stephan WAGNER als Vorsitzenden und die fachkundigen Laienrichter Andreas KARWAS und Mag. Wolfgang SCHIELER als Beisitzer über die Beschwerde der römisch 40 , geboren am römisch 40 , gegen den Bescheid des Arbeitsmarktservice römisch 40 vom 31.07.2023 in der Fassung der Beschwerdevorentscheidung vom 23.10.2023, GZ: römisch 40 , betreffend Verlust des Anspruches auf Arbeitslosengeld für die Zeit vom 04.07.2023 bis zum 14.08.2023, zu Recht erkannt:
A)
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen und die Beschwerdevorentscheidung bestätigt.
B)
Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig.
Text
Gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 nicht beantragt wurde, zu enthalten.
Gemäß Paragraph 29, Absatz 5, VwGVG kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Absatz 2 a, eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Absatz 4, von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Absatz 4, nicht beantragt wurde, zu enthalten.
Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 20.06.2024 verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG, da durch die hierzu Berechtigten auf die Einbringung einer Revision beim Verwaltungsgerichtshof und einer Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof am 20.06.2024 ausdrücklich verzichtet wurde.Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 20.06.2024 verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß Paragraph 29, Absatz 5, VwGVG, da durch die hierzu Berechtigten auf die Einbringung einer Revision beim Verwaltungsgerichtshof und einer Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof am 20.06.2024 ausdrücklich verzichtet wurde.
Schlagworte
Anspruchsverlust Arbeitslosengeld gekürzte AusfertigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:BVWG:2024:W266.2280995.1.00Im RIS seit
29.07.2024Zuletzt aktualisiert am
29.07.2024