RS Vwgh 2024/5/23 Ra 2022/21/0147

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Veröffentlicht am 23.05.2024
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §57
VwGG §42 Abs2 Z1
VwGVG 2014 §17

Rechtssatz

Angesichts des Wesens des Mandatsverfahrens als abgekürztes Verfahren muss den Parteien vor Erlassung des Bescheides nicht in jedem Fall Gehör gewährt werden.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2024:RA2022210147.L01

Im RIS seit

25.06.2024

Zuletzt aktualisiert am

06.08.2024
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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