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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag WienRechtssatz
Grundsätzlich sind die Regelungen des § 134 Abs. 3 und 4 Wr BauO auf das Abhalten einer Bauverhandlung durch die Baubehörde zugeschnitten. Wenn jedoch keine Bauverhandlung anberaumt wurde, stellt sich die Frage, ob einem übergangenen Nachbarn gleichermaßen die absolute Einwendungsfrist von drei Monaten nach Baubeginn entgegengehalten werden kann. Eine sachliche Rechtfertigung für eine unterschiedliche Behandlung der beiden Sachverhalte ist somit nicht ersichtlich. Die Wendung "auch nach dem Abschluss der mündlichen Bauverhandlung" in § 134 Abs. 4 Wr BauO ist daher im Sinn von "selbst nach" oder "sogar nach" dem Abschluss der mündlichen Bauverhandlung zu verstehen. Die absolute Dreimonatsgrenze des § 134 Abs. 4 Wr BauO ist auch auf jene Fälle anwendbar, in denen eine - an sich vorgesehene - Bauverhandlung nicht durchgeführt wurde.Grundsätzlich sind die Regelungen des Paragraph 134, Absatz 3 und 4 Wr BauO auf das Abhalten einer Bauverhandlung durch die Baubehörde zugeschnitten. Wenn jedoch keine Bauverhandlung anberaumt wurde, stellt sich die Frage, ob einem übergangenen Nachbarn gleichermaßen die absolute Einwendungsfrist von drei Monaten nach Baubeginn entgegengehalten werden kann. Eine sachliche Rechtfertigung für eine unterschiedliche Behandlung der beiden Sachverhalte ist somit nicht ersichtlich. Die Wendung "auch nach dem Abschluss der mündlichen Bauverhandlung" in Paragraph 134, Absatz 4, Wr BauO ist daher im Sinn von "selbst nach" oder "sogar nach" dem Abschluss der mündlichen Bauverhandlung zu verstehen. Die absolute Dreimonatsgrenze des Paragraph 134, Absatz 4, Wr BauO ist auch auf jene Fälle anwendbar, in denen eine - an sich vorgesehene - Bauverhandlung nicht durchgeführt wurde.
Schlagworte
Baurecht Nachbar Baurecht Nachbar übergangener Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2022050202.L08Im RIS seit
25.06.2024Zuletzt aktualisiert am
28.06.2024