RS OGH 2023/6/27 3R44/23d

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.06.2023
beobachten
merken

Norm

GmbHG §76
  1. GmbHG § 76 heute
  2. GmbHG § 76 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021
  3. GmbHG § 76 gültig von 01.01.1999 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 125/1998
  4. GmbHG § 76 gültig von 01.01.1991 bis 31.12.1998 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 10/1991

Rechtssatz

Die Begründung einer Verpflichtung zur zukünftigen Anteilsübertragung in Form von Optionsrechten oder Abtretungsanboten ist zulässig, jedoch ebenso vom Formgebot des § 76 Abs 2 GmbHG erfasst. Ob der Geschäftsanteil bereits existiert und/oder bereits im Eigentum des Verpflichteten steht, ist irrelevant. Der Ausdruck „Gesellschafter“ in § 76 GmbHG ist nicht im formellen, sondern im materiellen Sinn als „Berechtigter“ zu verstehen. Ein Optionsrecht oder Abtretungsanbot kann daher rechtswirksam auch hinsichtlich der Übertragung eines erst künftig entstehenden oder zu erwerbenden Geschäftsanteils vereinbart werden.Die Begründung einer Verpflichtung zur zukünftigen Anteilsübertragung in Form von Optionsrechten oder Abtretungsanboten ist zulässig, jedoch ebenso vom Formgebot des Paragraph 76, Absatz 2, GmbHG erfasst. Ob der Geschäftsanteil bereits existiert und/oder bereits im Eigentum des Verpflichteten steht, ist irrelevant. Der Ausdruck „Gesellschafter“ in Paragraph 76, GmbHG ist nicht im formellen, sondern im materiellen Sinn als „Berechtigter“ zu verstehen. Ein Optionsrecht oder Abtretungsanbot kann daher rechtswirksam auch hinsichtlich der Übertragung eines erst künftig entstehenden oder zu erwerbenden Geschäftsanteils vereinbart werden.

Entscheidungstexte

  • 3 R 44/23d
    Entscheidungstext OLG Innsbruck Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 27.06.2023 3 R 44/23d

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0819:2023:RI0100166

Im RIS seit

31.08.2023

Zuletzt aktualisiert am

31.08.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten