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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art133 Abs4Rechtssatz
Dafür, dass bei der Erlassung eines/r Einreiseverbotes/Rückkehrentscheidung nur auf gleicher schädlicher Neigung beruhende Straftaten im Rahmen der Gefährdungsprognose zu berücksichtigen wären, besteht keine gesetzliche Grundlage.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2021210078.L02Im RIS seit
04.08.2023Zuletzt aktualisiert am
10.08.2023