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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art133 Abs4Beachte
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2012/07/0280 E 29. Juli 2015 RS 3Stammrechtssatz
Das öffentliche Interesse an einer Schutzgebietsausweisung gemäß § 34 Abs. 1 WRG 1959 ist bei einer möglichen alternativen Wasserversorgung im Wege eines Anschlusses an eine bestehende öffentliche Trinkwasserversorgung weder von vornherein zu verneinen, noch zu bejahen, sondern nach den konkreten Umständen des Einzelfalls zu prüfen (vgl. E 1. Februar 1983, 82/07/0203; E 22. Dezember 2011, 2009/07/0175).Das öffentliche Interesse an einer Schutzgebietsausweisung gemäß Paragraph 34, Absatz eins, WRG 1959 ist bei einer möglichen alternativen Wasserversorgung im Wege eines Anschlusses an eine bestehende öffentliche Trinkwasserversorgung weder von vornherein zu verneinen, noch zu bejahen, sondern nach den konkreten Umständen des Einzelfalls zu prüfen vergleiche E 1. Februar 1983, 82/07/0203; E 22. Dezember 2011, 2009/07/0175).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2021070037.L04Im RIS seit
08.08.2023Zuletzt aktualisiert am
10.08.2023