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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art133 Abs4Beachte
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2011/07/0237 E 20. März 2014 RS 2Stammrechtssatz
Das öffentliche Interesse an einer Trinkwasserversorgung mit reinem Wasser ist grundsätzlich auch bei einer bloß geringen Anzahl von Versorgten als gegeben anzusehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2021070037.L01Im RIS seit
08.08.2023Zuletzt aktualisiert am
10.08.2023