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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §56Rechtssatz
Eine (von mehreren) Voraussetzungen für die Annahme einer bewilligungsfreien Instandhaltungsmaßnahme ist, dass die Anlage nicht in einer solchen Weise geändert wird, mit welcher die bei einer Bewilligung zu beachtende Interessenlage berührt wird (vgl. VwGH 26.5.1998, 97/07/0060).Eine (von mehreren) Voraussetzungen für die Annahme einer bewilligungsfreien Instandhaltungsmaßnahme ist, dass die Anlage nicht in einer solchen Weise geändert wird, mit welcher die bei einer Bewilligung zu beachtende Interessenlage berührt wird vergleiche VwGH 26.5.1998, 97/07/0060).
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2021070050.L09Im RIS seit
10.08.2023Zuletzt aktualisiert am
10.08.2023