TE Pvak 2023/3/28 A1-PVAB/23

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 28.03.2023
beobachten
merken
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten