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24/01 StrafgesetzbuchNorm
AsylG 2005 §9 Abs2 Z3Rechtssatz
Grundsätzlich hat ein Strafurteil in seinen Konstatierungen alle jene Umstände zu enthalten, die die abschließende rechtliche Beurteilung in Bezug auf eine strafbare Handlung ermöglichen (vgl. dazu OGH verst. Sen. 12 Os 21/17f).Grundsätzlich hat ein Strafurteil in seinen Konstatierungen alle jene Umstände zu enthalten, die die abschließende rechtliche Beurteilung in Bezug auf eine strafbare Handlung ermöglichen vergleiche dazu OGH verst. Sen. 12 Os 21/17f).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2023200183.L05Im RIS seit
25.07.2023Zuletzt aktualisiert am
31.07.2023