Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §37Rechtssatz
Zieht das VwG ein nicht den Anforderungen an die Qualität eines Sachverständigengutachtens entsprechenden "Gutachtens" heran, darf es keinen geklärten Sachverhalt annehmen; wenn es derartige Äußerungen seiner Entscheidung zugrunde legt, wird es seiner Pflicht zur Erhebung und Feststellung des maßgeblichen Sachverhaltes nicht gerecht (vgl. VwGH 22.3.2017, Ra 2016/19/0350).Zieht das VwG ein nicht den Anforderungen an die Qualität eines Sachverständigengutachtens entsprechenden "Gutachtens" heran, darf es keinen geklärten Sachverhalt annehmen; wenn es derartige Äußerungen seiner Entscheidung zugrunde legt, wird es seiner Pflicht zur Erhebung und Feststellung des maßgeblichen Sachverhaltes nicht gerecht vergleiche VwGH 22.3.2017, Ra 2016/19/0350).
Schlagworte
Allgemein Anforderung an ein Gutachten Beweismittel Sachverständigenbeweis Beweismittel Sachverständigengutachten Gutachten rechtliche Beurteilung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis Verfahrensbestimmungen BerufungsbehördeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022070196.L05Im RIS seit
27.07.2023Zuletzt aktualisiert am
31.07.2023