TE Bvwg Erkenntnis 2023/5/31 W144 2269325-2

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 31.05.2023
beobachten
merken
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten